Jeder Nutzer hat ein Recht darauf, auf schriftlichem oder elektronischem Wege Auskunft zu verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über ihn und seine Person speichern (Artikel 15 der DSGVO).
(1) Diese Auskunft muss unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
(2) Sollte der Nutzer nachweislich offenkundig unbegründet oder im Falle häufiger Wiederholung Auskunft erlangen wollen, so werden wir ihm ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen oder alternativ die Auskunft verweigern.
(3) Sollten wir begründete Zweifel an der Identität des Nutzers hegen, so werden wir zusätzliche Informationen des Nutzers anfordern, die dessen Identität bestätigen.
(4) Der Nutzer darf zudem Auskunft verlangen, ob eine Verarbeitung personenbezogener Daten durchgeführt wird, zu welchem Zweck diese verwendet werden, wer Zugriff auf diese hat und woher diese Informationen über den Nutzer stammen.
(5)
Es sei explizit darauf hingewiesen, dass Nutzer, die über einen Albertus•Account verfügen, jederzeit eine Auflistung der personenbezogenen Daten laut Artikel 15 der DSGVO im Albertus•Account-Verwaltungsportal einsehen können.
Auch können hier alle Nutzerdaten als universelle Textdatei heruntergeladen werden.
Jeder Nutzer hat das Recht, eine Änderung unvollständiger und inkorrekter Daten, die wir über ihn erfassten, zu verlangen. Dazu genügt eine entsprechende Erklärung auf schriftlichem oder elektronischem Wege. (Artikel 16 der DSGVO)
(1) Sollte der Nutzer nachweislich offenkundig unbegründet oder im Falle häufiger Wiederholung eine Änderung seiner Daten verlangen wollen, so werden wir zusätzliche Informationen des Nutzers anfordern, die die Identität des Nutzers sowie die Korrektheit der von ihm zu Andern beantragten Daten bestätigen.
(2) Es sei explizit darauf hingewiesen, dass Nutzer, die über einen Albertus•Account verfügen, ihre über sie gespeicherten Daten im Albertus•Account-Verwaltungsportal jederzeit selbstständig ändern können.
Jeder Nutzer hat das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“. Dies bedeutet, er kann eine Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten beantragen, der wir nachkommen müssen (Artikel 17 der DSGVO).
(1) Die Daten werden von uns sofort unwiderruflich gelöscht, sodass eine spätere Wiederherstellung, auch wenn sie vom Nutzer explizit gewünscht ist, nicht möglich ist.
(2) Im Falle einer Löschung der personenbezogenen Daten eines Nutzers verliert der betroffene Nutzer Zugriff auf alle diese Daten benötigenden Albertus•-Dienste
(3) Steht einer Löschung der personenbezogenen Daten eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegen, so erlischt das Recht auf Vergessenwerden.
(4) Daten, deren Erhalt für die Sicherheit des Serverbetriebes erforderlich ist, sind vom Recht des Vergessenwerdens ausgeschlossen.
(5) Eine gegebene Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten kann der Nutzer jederzeit widerrufen (Artikel 7 Absatz 3 der DSGVO); hieraus resultiert ebenfalls eine Löschung aller personenbezogenen Daten des Nutzers.
Nach Artikel 21 der DSGVO steht dem Nutzer jederzeit das Recht zu, der weiteren und zukünftigen Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen.
Nach Artikel 77 der DSGVO steht dem Nutzer das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (beispielsweise im Mitgliedstaat seines Aufenthaltsortes) zu, sollte er den Verdacht hegen, dass die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten gegen die DSGVO verstößt.